- Das Standesamt sagt PStG 45b gilt nur für Intersexuelle?
- Meine Standesbeamten haben Anweisung bekommen §45b PStG nicht mehr zu bearbeiten
- Das Standesamt bearbeitet meine Erklärung weiterhin, auch auf Nachfragen hin, nicht oder lehnt die Bearbeitung explizit ab.
- Das Standesamt hat meine Erklärung nicht direkt bearbeitet, sondern mich auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet. Man müsse sich erst informieren oder hätte momentan keine Zeit zur Bearbeitung.
- Das Standesamt, welches meinen Eintrag im Geburtenregister führt, liegt sehr weit entfernt und ich kann nicht, ggf. mehrmals, dorthin fahren.
- Die Rentenversicherung will meine TSG Gutachten und/oder den Beschluss bevor sie die Sozialversicherungsnummer ändern?
- Macht mein Arzt sich strafbar wenn er mir ein Attest ausstellt?
- Der_die Standesbeamte_in befragt mich zu den Hintergründen der Diagnose und akzeptiert nicht den reinen Wortlaut des ärztlichen Attests.
- Der_die Standesbeamte_in sagt, dass ich doch trans* bin und für diese Menschen die Änderung des Personenstands und der Vornamen nach TSG vorgesehen ist.
- Mache ich mich strafbar wenn ich transsexuell bin und PStG 45b nutze?
- Das Standesamt will meine Erklärung auch nach Wochen/Monaten nicht bearbeiten oder sieht sich nicht für die Beglaubigung der Erklärung zuständig.
- Der_die Standesbeamte_in lehnt die Bearbeitung meiner Erklärung mit der Begründung ab, dass eine Änderung nur in „divers“ oder „kein Eintrag“ möglich sei.
- Meine Krankenkasse verlangt von mir einen Nachweis, auf welchem Weg ich die VÄPÄ (TSG oder PStG) durchgeführt habe?
- Die Bescheinigung, die ich über die Änderung erhalten habe, enthält keine Angabe, dass mein Geschlechtseintrag, sondern nur, dass der/die Vorname(n) geändert wurde(n).
- Meine neue Geburtsurkunde hat ein anderes Layout, trägt ein neueres Datum der Beurkundung und/oder wurde von einem_r anderen Standesbeamten_in ausgestellt als die alte Urkunde
- Meine neue Geburtsurkunde enthält Hinweise, dass eine Änderung vorgenommen wurde.