Nein. Jeder Arzt hat einen Kompetenzbereich und vor allem ein Gebot nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln (dieser sog. „Eid des Hippokrates“ findet heute noch in ethischen Fragen Anwendung!). Das ausgestellte Attest hat rechtlich einen sehr hohen Beweiswert. Sollte jemand dieses Attest anzweifeln, wie der Arzt zu dieser Erkenntnis gelangt ist, dann darf er sich auf seine ärztliche Schweigepflicht berufen und wäre notfalls guten Gewissens in der Lage seine Entscheidung auch gut zu begründen. Und rein logisch betrachtet, wird kein seriöser Arzt für einen völlig unbekannten Patienten ein derartiges Attest ausstellen.