Das Standesamt bearbeitet meine Erklärung weiterhin, auch auf Nachfragen hin, nicht oder lehnt die Bearbeitung explizit ab.

Fordert einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid vom Standesamt.
Mit diesem könnt Ihr vor dem zuständigen Amtsgericht gegen die Ablehnung klagen.
Bei solchen Hindernissen hat der Justiziar des LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschland), Herrn Manfred Bruns, seine Unterstützung angeboten.