Fordert einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid vom Standesamt.
Mit diesem könnt Ihr vor dem zuständigen Amtsgericht gegen die Ablehnung klagen.
Bei solchen Hindernissen hat der Justiziar des LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschland), Herrn Manfred Bruns, seine Unterstützung angeboten.