Nein. Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf sein Grundrecht einzufordern. Wer also ein ernsthaftes Interesse daran hat dieses Grundrecht einzufordern braucht sich wegen eventueller Strafverfolgung keine Gedanken zu machen. Nur wer wider besseren Wissens falsche Angaben macht handelt vorsätzlich mit einer Täuschungsabsicht. Das kann man einer Person, die nachweislich über oft mehrere Jahre einen Leidensdruck aufgrund der Geschlechtsvariante mit sich trägt, nicht unterstellen. Wenn also dein Arzt, der dich und deine Vorgeschichte in der Regel schon länger begleitet, dir freien Gewissens eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ attestiert, dann kannst du völlig angstfrei deinen Antrag auf einen selbstbestimmten Namen und Geschlecht einreichen. Das Selbstbestimmungsrecht wurde in den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts immer wieder betont und gestärkt. Für eine Strafbarkeit müsste ein öffentliches Interesse vorliegen. Dies ist schon deshalb nicht gegeben, weil das individuelle Recht auf freie Entfaltung und das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich höher gewichtet werden muss.