Leitfaden

Schritt 1 – ärztliches Attest:

    • Zunächst braucht Ihr von einem_r Ärzt_in Eures Vertrauens eine Bescheinigung, dass bei Euch eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Diese Bescheinigung muss keine Begründung oder weitere Erläuterung der Diagnose enthalten. Mehr dazu unter „Was tun wenn…?“
    • Eine Vorlage dazu findet Ihr unten.
    • Die Kosten für die Bescheinigung werden i.d.R. nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und betragen nach derzeitigem Wissensstand 10,00 Euro.

Schritt 2 – Erklärung vor dem Standesamt und Änderung und Beurkundung der geänderten Angaben:

    • Ihr solltet eine schriftliche Erklärung vorbereiten, dass der Geschlechtseintrag im Geburtenregister in die von Euch gewünschte nach § 22 Absatz 3 PStG mögliche Bezeichnung „männlich“, „weiblich“, „divers“ oder „kein Eintrag“ und der/die Vornamen ggf. in von Euch gewählte neue geändert werden sollen. Eine Vorlage dazu findet Ihr unten. Diese solltet Ihr noch nicht unterschreiben, da die Unterschrift beglaubigt erfolgen muss.
    • Mit der ärztlichen Bescheinigung, der vorbereiteten Erklärung, Eurem aktuell gültigen Personalausweis oder Reisepass und ausreichend Bargeld oder, wenn möglich, EC-Karte für die Begleichung der Gebühren (recht unterschiedlich; am besten vorher dort telefonisch anfragen) geht Ihr dann zum Standesamt, bei dem das Geburtenregister liegt, in welchem Ihr eingetragen seid. Dieses entnehmt Ihr im Zweifel Eurer bisherigen Geburts- oder Abstammungsurkunde. Im Idealfall wird Eure Erklärung direkt bearbeitet.
    • Ihr solltet in keinem Fall Auskunft darüber geben, welche Begründung genau der Diagnose zugrunde liegt, denn das geht das Standesamt nichts an. Es handelt sich um intime Informationen, die Ihr dort nicht offenbaren müsst. Mehr dazu unter „Was tun wenn…?“
    • Auch solltet Ihr Euch nicht auf Diskussionen einlassen, dass die Änderung für Euch doch nach TSG durchzuführen sei. Es ist unerheblich, denn es liegt eine ärztliche Bescheinigung nach § 45b PStG vor und damit ist die Änderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen vom Standesamt durchzuführen. Mehr dazu unter „Was tun wenn…?“
    • Im Idealfall sollte dann der_die Standesbeamte_in anhand Eures aktuell gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) Eure Identität prüfen und Euch anschließend entweder die durch Euch vorbereitete Erklärung (damit beglaubigt) unterschreiben lassen oder Eure Erklärung (falls nicht vorbereitet auch auf Basis Eures mündlichen Vortrags) in ein entsprechendes Formblatt übertragen, welches Ihr dann (beglaubigt) unterzeichnet. Dies hat übrigens nichts mit der eher bekannten Beglaubigung einer Kopie/Abschrift zu tun, sondern hier wird beglaubigt, dass Ihr ausweislich die Person seid, die unterschrieben hat.
    • Daraufhin sollte dann die Änderung im Geburtenregister gemäß Eurer Erklärung erfolgen.
    • Danach sollte dann eine entsprechende Beurkundung durchgeführt, d.h. eine neue Geburtsurkunde erstellt werden, die lediglich Euren neuen Geschlechtseintrag und den/die neuen Vornamen ausweist.
    • Für die Beglaubigung der Erklärung und die Ausstellung der neuen Geburtsurkunde wird eine Gebühr in unterschiedlicher Höhe (je nach Bundesland) anfallen.
    • Dazu kann ggf. noch die Ausstellung weiterer Urkunden wie einer neuen Heiratsurkunde kommen, die jeweils auch noch einmal etwas kosten dürften.
    • Außerdem sollte eine Bescheinigung über die Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen(s) erstellt werden, mit der Ihr die Änderung belegen könnt und zusammen mit der neuen Geburtsurkunde andere Dokumente, Verträge etc. bei Behörden und Unternehmen ändern lassen können solltet.
    • Die Änderung sollte daraufhin auch dem Einwohnermeldeamt Eurer aktuellen Meldeadresse übermittelt werden, sodass Ihr dort lediglich für bspw. die Neuausstellung eines Personalausweises zum dortigen Einwohnermeldeamt müsst. Ihr solltet den_die Standesbeamten_in fragen, ob diese Meldung automatisch erfolgt oder er sie vornehmen kann.
    • Andere Behörden oder Stellen als das derzeitige Einwohnermeldeamt werden nicht automatisch informiert, sodass Ihr dort selbst vorstellig werden müsst. Hinterfragt dies aber ruhig noch einmal bei dem_der für Euch zuständigen Standesbeamte_in.

Schritt 3 – Beantragung neuer Ausweisdokumente:

    • Sollte das Standesamt die Änderung nicht an Euer zuständiges Einwohnermeldeamt gemeldet haben, so müsst Ihr mit der Änderungsbescheinigung und der neuen Geburtsurkunde dort vorstellig werden.
    • Dort könnt Ihr daraufhin ganz regulär einen neuen Personalausweis und/oder Reisepass beantragen, was mit den üblichen Gebühren verbunden ist.
    • Der alte Personalausweis wird damit direkt ungültig und muss abgegeben werden.
    • Es bietet sich an, einen vorläufigen Personalausweis mit zu beantragen, der dann auch unmittelbar ausgestellt wird. Mit diesem könnt Ihr Euch bis zum Erhalt dann regulär ausweisen und diesen auch für die nachfolgenden Änderungen bei Behörden/Unternehmen zusammen mit der neuen Geburtsurkunde und Änderungsbestätigung vorlegen, denn ein Ausweisdokument auf den/die neuen Vornamen wird häufig mit verlangt.

Schritt 4 – Änderung bei anderen Behörden und Unternehmen:

    • Mit der neuen Geburtsurkunde und der Änderungsbescheinigung könnt Ihr dann auch bei weiteren Behörden und auch privatrechtlichen Stellen die Änderung bekannt geben, bspw. Rentenversicherung, Finanzamt etc., sodass diese die Änderung der Angaben vornehmen können.
    • Häufig ist außerdem auch ein Ausweisdokument mit dem/den bereits neuen Vornamen notwendig. Hier kann ein vorläufiger Personalausweis in der Wartezeit bis zum Erhalt des endgültigen hilfreich sein.

 


Hinweise für Antragsteller*innen vom LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschland):

https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/transgender/ratgeber-zum-transsexuellengesetz/hinweis-keine-zwei-gutachten-mehr.html

https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/transgender/ratgeber-zum-transsexuellengesetz/hinweise-fuer-antragstellerinnen.html

Mustervorlagen zum Download:

Muster Attest

Muster Eigene Erklärung

Muster Formular 45b Einzelperson (Standesamt)


Autorinnen: Michelle T., Carina K. (redaktionelle Überarbeitung von Julia Monro – Stand: 05.05.2019)