Für Antragstellende

Grundsätzlich solltet ihr folgendes Wissen mitnehmen wenn ihr zum Standesamt geht:

  1. Dieser Hinweis heißt für „Antragstellende“, weil viele davon ausgehen, dass man am Standesamt einen Antrag einreicht. Das ist NICHT der Fall. Vor dem Standesamt gibt man eine ERKLÄRUNG ab. Das Standesamt hat diese Erklärung entgegenzunehmen und entsprechend dem Gesetz umzusetzen bzw. zu beurkunden.
  2. Niemand hat das Recht von euch eine Diagnose einzufordern. Das ist euer intimster Privatbereich! Wird eure Erklärung nicht entgegengenommen und ihr werdet zur Offenlegung einer Diagnose gezwungen, dann kann dies unter Umständen einen Straftatbestand darstellen (Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Nötigung. Standesbeamte haften wie jeder andere Beamte auch privat (die sog. Amtshaftung, ergibt sich aus der Remonstrationspflicht)
  3. Ein ärztliches Attest in ein beglaubigtes (lat. „attestatio“ = beglaubigen) Gesundheitszeugnis. Wenn euer Arzt der Ansicht ist, dass bei euch eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt dann hat ein Standesbeamter nicht die Fachkompetenz dieses anzuzweifeln. Es existiert keine verbindliche medizinische Definition darüber, was unter „Variante der Geschlechtsentwicklung“ zu verstehen ist
  4. Lasst euch vom Standesamt nicht verunsichern. Die wissen oft weniger als Ihr!

 

Grundsätzlich solltet ihr folgendes Wissen mitnehmen wenn ihr zur Krankenkasse oder Rentenversicherung geht:

  1. Eine Geburtsurkunde ist eine amtlich beglaubigte Urkunde mit rechtlicher  Beweiskraft. Weder die Krankenkasse noch die Rentenversicherung kann dieses Dokument anzweifeln oder einen Nachweis dafür verlangen wie es zu dieser Änderung gekommen ist. Das gilt sowohl für das Transsexuellengesetz als auch für das Personenstandsgesetz
  2. Medizinische Leistungen dürfen ausschließlich aufgrund gestellter Diagnosen genehmigt werden. Ein Verwaltungsakt (Vornamens- und Personenstandsänderung) darf keine Voraussetzung sein um Leistungen zu erhalten.