Niemand hat das Recht die TSG Gutachten einzusehen. Weder die Krankenkassen noch die Rentenversicherung. Beide haben jedoch ein Recht einen Nachweis zu verlangen, dass eine VÄPÄ durchgeführt wurde. Eine Geburtsurkunde ist ein amtlich beglaubigtes Dokument. Diese Beglaubigung durch einen Urkundsbeamten hat sehr hohe Beweiskraft. Weder Krankenkasse noch Rentenversicherung dürfen diese anzweifeln. Ob die Geburtsurkunde über PStG oder TSG geändert wurde ist dabei völlig irrelevant.