Der_die Standesbeamte_in befragt mich zu den Hintergründen der Diagnose und akzeptiert nicht den reinen Wortlaut des ärztlichen Attests.

Wenn darauf beharrt wird, dass Ihr zu den Hintergründen etwas vortragt, verweist darauf, dass der Gesetzgeber in seinem Gesetz dem Standesamt keine Kontrollfunktion zuschreibt, sondern die Einschätzung und Verantwortung dazu rein beim bescheinigenden Arzt liegt.