Nachdem der Bundesgerichtshof einer nichtbinären Person die Streichung des Geschlechtseintrags nach dem Personenstandsgesetz verweigerte ist das Thema VÄPÄ nun auch endgültig im Bundesjustizministerium angekommen.
Lange habe ich darauf hingearbeitet und dem BMJV mit Briefen und Emails die Situation dargestellt mit der Bitte das Transsexuellengesetz endgültig abzuschaffen und die Vornamens- und Personenstandsänderung (VÄPÄ) ausschließlich im Personenstandsgesetz (PStG) zu regeln. Heute wurde mir telefonisch offiziell aus Berlin bestätigt, dass das BMJV gemeinsam mit dem BMI „intensivst“ an einer neuer Lösung arbeitet um diese Forderung umzusetzen.
Bis zum Ende der Sitzungswoche soll ein präsentierfähiger Entwurf stehen und ich habe nun auch die offizielle Erlaubnis das kundzutun. (Stand heute 15.06.2020 um 16.30 Uhr)
Über die weiteren Entwicklungen halte ich euch auf dem Laufenden, ich bitte aber um Nachsicht, dass ich Anfragen zu Details aktuell aus Zeitgründen nicht beantworten kann.