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43 Gedanken zu „Feedback“

  1. Hallo,
    vielen Dank für die vielen Informationen auf dieser homepage!!

    Mein Kind hat erfolgreich den Namen und Geschlechtseintrag geändert bekommen (allerdings mit dem Hinweis, dass bei transgender dies nicht geht). Haben aber trotzdem nun die geänderte Geburtsurkunde.
    Nun meine Frage: Wenn ich diese jetzt an die Krankenkasse weiterleite und diese nach dem Grund fragen, wie geändert wurde, könnte dann die Zusage für die Übernahme der OP-Kosten zurückgenommen werden?

    1. Hallo Julia,
      die Krankenkasse entscheidet über zu genehmigende Leistungen ausschließlich aufgrund vorhandener Diagnosen, der juristische Personenstand bzw. auf welchem Weg dieser erlangt wurde, darf dabei keine Rolle spielen. Die neue Geburtsurkunde ist die Grundlage, um die personenstandsrechtlichen Daten im System zu ändern. Für die Genehmigung von Leistungen sind ausschließlich Diagnosen, therapeutische Indikationsschreiben, etc. erforderlich. Sollte die Krankenkasse einen Nachweis über das TSG verlangen, geschweige denn die TSG-Gutachten, dann handelt die Krankenkasse nicht richtig.
      Gutachten sind Beweismittel in einem juristischen Verfahren, sie stellen keine medizinische Diagnose. Sie können (freiwillig!) als Indiz an die Krankenkasse bzw. an den MDK hilfreich sein, sind aber keine Voraussetzung!
      Ich persönlich würde es vermeiden diese beiden Bereiche (Recht / Medizin) miteinander zu vermischen und das auch so klar der KK kommunizieren. Leider wird dies häufig von den meist ungeschulten Sachbearbeiter*innen miteinander vermengt..

      Ich hoffe diese Informationen sind einigermaßen hilfreich.

      LG
      Julia Monro

      1. Hallo Julia Monro,
        danke für die Rückmeldung.
        Also könnte ich die Änderung der Personendaten von der Krankenkasse nur mit Vorlage der neuen Geburtsurkunde verlangen?
        Ich frage deshalb, weil wir vor kurzem die Kostenübernahme für die Mastektomie erhalten haben, einen OP Termin haben und ich Angst habe, dass die Krankenkasse jetzt im Nachgang noch Probleme macht, wenn sie mitbekommt, dass wir die Personendaten nicht nach dem TSG geändert haben…

        VG Julia

  2. Hallo,
    erst einmal vielen Dank für diese Website, sie hat mir sehr weitergeholfen mich auf den Termin beim Standesamt vorzubereiten und überhaupt Infos zum Ablauf zu finden und zu wissen was auf mich zukommt, das ist echt super!
    Ich habe einen kleinen Hinweis, den ich gerne teilen wollte und zwar wurde bei mir auf dem Standesamt die Geburtsurkunde verlangt, die ich allerdings nicht dabei hatte, weil ich dachte es ist nicht notwendig. Ich hatte mich an dem Leitfaden auf der Seite hier orientiert und da steht nicht dabei dass, es die Geburtsurkunde braucht. Ich weiß nicht ob das bei mir ein Ausnahmefall war oder ob es sich vielleicht lohnt das noch als Info zu ergänzen? Das wollte ich kurz erwähnen, damit es vielleicht anderen nicht auch so passiert, es ist zum Glück trotzdem gut gelaufen, weil ich eine echt nette Person erwischt habe. Ganz liebe Grüße, Jonathan

  3. Hi Julia,
    erst einmal tausend Dank für diese Website!!!
    Wie ist das: Wenn ich nun versuche, nach §45b TStG die Namens und Personenstandsänderung zu bewirken und dies geht nicht einfach durch, wie ich dies erhoffe. Habe ich danach immer noch die Möglichkeit nach dem TSG die Änderung zu beantragen oder beeinträchtigt es das in irgendeiner Art?
    Vielen Dank!
    Liu

    1. Hallo Liu,
      ja das sind zwei völlig unterschiedliche Verfahren, die einander nicht berühren. Theoretisch kannst du beides gleichzeitig beantragen (hat mal jemand gemacht). Das Problem ist dann nur, dass das eine Verfahren (45b) dann eine Änderung des Personenstands vornimmt und das zweite (TSG) dann quasi nichts mehr ändern kann, weil es ja schon im ersten Verfahren geändert wurde. Wenn aber 45b scheitert, dann geht TSG immernoch.
      Ich hoffe das hilft dir weiter..

  4. Hi Julia,
    Ich habe meine Namens- und Personenstandsänderung beim Standesamt meines Wohnortes gemacht; die waren super nett und dort hat noch alles geklappt. Als dieses den Antrag an mein Geburtsstandesamt weitergeleitet hat, hat es Probleme gegeben:
    Das Standesamt will den Antrag nicht bearbeiten, mit der Begründung, dass „Die Bescheinigung [aussagen soll], dass es sich um eine Geschlechtsentwicklung entsprechend der internationalen Definition „Differences of Sex Development“ handelt. Ansonsten müssen wir weiterhin davon ausgehen, dass es sich hier um diesen Fall um das TSG geht.“
    Dies begründen sie mit einem Auszug aus einem Erlass des Bundesinnenministeriums vom 10.04.2019.
    Gibt es irgendetwas, was ich jetzt noch dagegen tun kann?

    1. Da ist das Standesamt wohl auf die Finte des BMI reingefallen. Nirgendwo in den Gesetzesmaterialien steht, dass das Gesetz nur auf DSD anwendbar ist. In der Gesetzesbegründung ist von einer „vorgeschlagenen Klassifikation“ die Rede. Im Rundschreiben des BMI wurde eine bewusste Änderung dieses Terminus vorgenommen und eine „festgelegte Definition“ daraus gemacht. Es ist ein gewaltiger Unterschied ob eine Regelung „vorgeschlagen“ oder „festgelegt“ wird. Das BMI hat an dieser Stelle erheblich in den Interpretationsspielraum zur Auslegung des Gesetzes eingegriffen und mit dem Schreiben vom 10.04.2019 versucht die „Deutungshoheit“ darüber zu erlangen (Auszug aus den Gerichtsakten des BGH-Verfahrens!). Diese bewusste Einflussnahme wird auch als Rechtsbeugung interpretiert. Das Gutachten vom BMFSFJ spricht von einem bewussten Versuch der Einschüchterung, was in der Rechtswissenschaft als „chilling effect“ bezeichnet wird.
      Ich kann daher nur nochmal wiederholen, wie ich es auch schon häufig in der Öffentlichkeit gesagt habe:
      Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, welche eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ attestiert (lat. attestatio = beglaubigen). Dies ist kein definierter Rechtsbegriff, sondern ein wiessenschaftlich-medizinischer Terminus. Was man also unter diesem Begriff versteht definiert nicht der Gesetzgeber, sondern Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen. Der Gesetzgeber, darf auch keine Ärzt*innen dazu zwingen sich an einer 15 Jahre alten Regelung aus 2005 (Chicagoer Konsensuskonferenz) zu orientieren. Denn Ärzt*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich am aktuellen Stand der Wissenschaft zu orientieren und können dabei für ihre Diagnosefindung oder zur Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung wesentlich aktuellere Quellen heranziehen. Bspw. spricht die WHO in der Neufassung der ICD-11 bei trans* von einer Inkongruenz. Auch die Gesetzesbegründung spricht davon, dass Chromosomen, Genitale oder Gonaden „inkongruent“ sind. Eine Inkongruenz bedeutet eine „mangelnde Übereinstimmung“. Übereinstimmung mit was? Das steht nirgendwo in den Gesetzesmaterialien. Es braucht bei dieser Inkongruenz also einen Bezug zu etwas. Wenn man grundsätzlich von einer Inkongruenz ausgeht, müssen die körperlichen Merkmale zu „etwas“ inkongruent sein, und das ist die erlebte Geschlechtsidentät. Das Selbstbild einer Person, also das Wissen bzw. die Überzeugung über die eigene Geschlechtsidentität ist inkongruent zu den körperlichen Merkmalen. Das betrifft sowohl inter*, trans* oder auch nicht-binäre Personen. Ich kenne die Begründung der WHO nicht, warum der Begriff Geschlechtsinkongruenz gewählt wurde, aber es beschreibt genau diese Konstellation.

      Für deinen Fall bedeutet das nun folgendes:
      1. Du kannst probieren dein Geburtsstandesamt mit dieser Argumentation zu überzeugen. Die Erfahrung zeigt aber leider, dass häufig eher einem Bundesministerium Glauben geschenkt wird als einzelnen Bürger*innen
      2. Wenn das Standesamt weiter ablehnt bleibt dir wohl nichts anderes als der Klageweg
      Der Klageweg wird zeitlich und psychisch belastend sein mit einem Ausgang der ziemlich ungewiss ist. Gerichte orientieren sich häufig an der Rechtsprechung des BGH, die ja bekanntlich beim Bundesverfassungsgericht liegt.
      3. Der Weg übers TSG ist sehr „sicher“, weil er „ausgetrampelt“ ist und die Rechtsprechung sehr klar ist. Wenn Geld und psychische Belastung kein Thema sind, kannst du diesen Weg gehen.
      4. Abwarten bis es eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gibt. Ich vermute, dass im Laufe des Jahres 2022, da irgendwas kommen wird. Es sind zwei Verfassungsbeschwerden anhängig. Eine von einer privaten Person und eine von einem Richter, der sich gegen die Regelung stemmt.

      Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig Klarheit verschaffen.

      LG

      1. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde auf jeden Fall veruchen weiterzukämpfen.

        Und danke auch für diese tolle Website 🙂

  5. Liebe Julia,

    Ich suche nach Tips/Hinweisen wie ich den §45b PStG als ‚Auslandsdeutsche‘ gehen kann. Ich lebe in den Niederlanden, bin also nicht mehr in Deutschland gemeldet und kann so (oder kann ich?) nicht zu einem Deutschen Arzt gehen um diese Bescheinigung unterschrieben zu bekommen…

    Oder geht es doch? Hast Du da Erfahrungswerte oder kennst jemanden der es auch so gemacht hat? Könnte ich jeden Arzt in meiner Geburtsstadt dafür kontaktieren oder ginge es auch über ein übersetztes und beglaubigtes Attest meiner niederländischen Therapeutin?

    Lieben Dank,
    Kirsten

    1. Hallo Kirsten,
      leider habe ich da keine Erfahrungen und kann lediglich Vermutungen anstellen:
      – Wenn du in Deutschland geboren bist, dann wird wohl dein Geburtsstandesamt zuständig sein
      – Wo die Arztpraxis ist, scheint mir irrelevant. In den Gesetzesmaterialien steht jedenfalls nirgendwo, dass es eine in Deutschland ansässige Praxis sein muss. Relevant ist lediglich die Bestätigung, dass eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt.

      Du bist jedenfalls herzlich eingeladen unserer Gruppe bei FB beizutreten und deine Fragen dort zu stellen. Vielleicht gibt es dort Personen, die einen ähnlich gelagerten Fall haben und ihr Feedback teilen möchten. Zur Facebook-Gruppe: Infokanal §45b PStG u. TSG

  6. Hallo,

    Erstmal möchte ich danken für die vielen nützlichen Informationen auf dieser Website. Ich selbst stehe jetzt vor der Entscheidung, entweder übers TSG oder PSTG zu gehen. Ich würde letzteres bevorzugen, da sich divers für mich am richtigsten anfühlt. Neben den aufgelisteten Risiken und möglichen negativen Erfahrungen, stellt sich mir noch eine weitere Frage. Und zwar, wenn das ganze durch ist, gibt es dann Risiken bezüglich Diskrimierung und Benachteiligung wegen dem Geschlecht? Ich habe aus anderen Ländern davon gehört und mich würde interessieren wie es in DE ist.

    LG, Alex

  7. Hallo Julia,
    danke für deine Seite.
    Ein 16 jähriger Transjunge bat mich um Hilfe.
    Er hat es übers Standesamt hinbekommen, allerdings weigert sich die Schule seine Zeugnisse rückwirkend zu ändern, eins ist aber besonders wichtig. Er hat die neue Geburtsurkunde und die Bescheinigung vom Standesamt das die Daten geändert wurden vorgelegt. Die Schule behauptet sie hätte das Standesamt angerufen und die hätten gesagt sie brauchen das nicht zu ändern. Was kann der Junge machen?
    VG Felix aus Münsterund gute Festtage bleib gesund

    1. Über §45b PStG besteht leider die Gefahr, dass nicht gesichert ist ob ein Rechtsanspruch bzgl. eines Offenbarungsverbots besteht. Siehe auch https://pstg45b.de/informationen/risiken/
      Die Person kann den Klageweg beschreiten und eine rückwirkende Änderung über das Gericht einfordern. Wenn das eine Option ist, dann sollte das auf jeden Fall gut vorbereitet und begleitet werden. Die Person darf sich gerne mit mir in Verbindung setzen und ich stelle die entsprechenden Kontakte her. Aber für die aktuelle Situation ist das sicher keine kurzfristige Lösung. Für einen Prozess braucht man einen langen Atem und Nerven, die das aushalten. Deshalb sollte der Schritt gut überlegt sein. Ein Gerichtsverfahren ist immer mit einer gewissen Belastung verbunden, sowohl mental als auch finanziell.

  8. Herzlichen Dank für Ihre/eure tolle Arbeit! Ich habe Anfang diesen Jahres § 45b erfolgreich genutzt und bin unglaublich glücklich. Diese Website hat mir sehr geholfen, Mut zu schöpfen und mir überhaupt erst über meine rechtlichen Möglichkeiten im Klaren zu sein. Nochmals Dankeschön & alles Gute!
    Solidarische Grüße
    Anya

  9. hej! Ich frage mich ob es eine Seite gibt wo ich Reiseberichte als Person mit pass mit X als gender marker posten kann. Wenn es das nicht gibt würde es sich Anbietern hier noch eine Kategorie „Reiseberichte“ zu schaffen, separat von Erfahrungsberichten zu Standesamtlichem.

    1. Hi Mio, danke für deine Anregung.
      Ob es so eine Seite gibt kann ich dir leider nicht beantworten.
      Eine weitere Kategorie kann/will ich hier nicht eröffnen, weil ich zeitlich einfach an meine Grenzen stoße. Jede Person ist jedoch eingeladen alle möglichen Erfahrungsberichte hier in den Kommentaren zu posten. Unabhängig von Standesamt, Reisen, Polizei- bzw. Grenzkontrollen, Konzertbesuchen, Online-Bestellungen bzw. beim Ausfüllen von Formularen, etc..

  10. Hallo!

    Ich möchte auch mal von meiner bisherigen Erfahrung berichten und eine Problematik melden, die sich bei meinem Standesamt aufgetan hat, denn dieses will meinem Vorhaben leider Steine in den Weg legen. Von meinem Endo habe ich das Attest bekommen, in welchem ganz simpel steht ‚bei obig genannter Person liegt eine Variante der Geschlechtsentwicklung vor‘. Das habe ich meinem Standesamt so mit einer Erklärung via Mail geschickt. Nun hab ich allerdings eine Ablehnung bekommen, mit der Begründung, der ärztliche Befund sei nicht detailliert genug, denn da müsse klar hervorgehen, ob in meinem Falle eine dauerhafte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt (d.h. keine eindeutige Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht möglich ist), um ausschließen zu können, dass nicht die Regelungen des Transsexuellengesetzes greifen. Aber, ist das denn Rechtens? Dürfen Sie das so anfragen? Eigentlich müsste doch die Aussage ‚es liegt eine Variante der Geschlechtsentwicklung vor‘ ausreichen, oder irre ich mich? Wie soll ich nun am besten weiter vorgehen? Falls jemand einen Rat hat wäre ich sehr sehr dankbar, denn ich fühle mich grade wirklich hilflos und habe Angst, es zu vermasseln. :/

    Liebe Grüße!

  11. Problem und Lösung zur 4. Möglichkeit des Geschlechtseintrags, also der Streichung, bei Bürgerinnenämtern in Bezug auf das Computersystem:

    Ich habe nach §45b meinen Geschlechtseintrag streichen lassen. Zur Beantragung meines neuen Personalausweises war ich beim Bürgerinnenamt Pankow und das Problem trat auf, dass zwar sowohl „divers“ als auch „weiblich“ als auch „männlich“ eingetragen werden konnte, aber nicht „ohne Angabe“. Nach Telefonieren mit der Chefin und der IT-Abteilung wurde dort herausgefunden, dass über die Funktion „Korrektur“ in diesem Computerprogramm, welches wohl in allen Bürgerinnenämtern verwendet wird, das Erzeugen eines neuen, freien Feldes möglich war.

    Not trans-related: Seit 2018 ist neuerdings das beliebige Ändern der Vornamenreihenfolge für alle Menschen immer offen. Seitdem wird IMMER der erste Name von Behörden und vor allem der Bank als Rufname gehandelt, mit der Argumentation, da sich das ja nun so einfach ändern lasse, können die Leute ja ihre Rufnamen nach vorne stellen und fertig. Zu meinem Pech wurde mir das bei meiner Namensänderung noch nicht gesagt, obwohl ich das extra nachgefragt hatte, weil diese Regelung anscheinend noch nicht bei allen Ämtern präsent war. Also musste ich nun erst eine Änderung meiner Vornamensreihenfolge in meiner Geburtsurkunde beantragen und mit dieser dann nochmal einen Perso beantragen, damit Bank und Rechnungsadresse und normaler Name eben alles übereinstimmt. Yay ein großer Behörden-Spaß.

    Zur Beantragung des neuen Personalausweises war ich dann im Bürgerinnenamt Prenzlauerberg, weil dort der früheste verfügbare Termin war (lifehack: morgens und am Anfang der Woche online gucken kann ich an dieser Stelle empfehlen, um früh Termine zu finden) Bei der Beantragung des neuen Persos stand auf diesem Zettel, auf den die Unterschrift und das Passbild kommt, bei Geschlechtseintrag plötzlich „intersexuell“ und im Computer ließ sich auch nur „männlich“ „weiblich“ oder „divers“ eintragen. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass „divers“ sei die einzige Möglichkeit, dass da nicht „männlich“ oder „weiblich“ in dem Datensatz stünde. Ich habe mich nicht abwimmeln lassen, weil ich ja wusste, dass die 4. Möglichkeit in Pankow auch nur über die „Korrektur“-Methode gegangen war und ihr das als Tip gegeben und den Ablauf beschrieben. Die Person war leider etwas unfreundlich zu mir und meinte, so etwas hätte sie noch nie gehört und ich würde hier zu viel Zeit in Anspruch nehmen etc. obwohl sie davor von sich aus mit mir über die Vornamenreihenfolgenänderung gesprochen hatte und da Nachfragen an mich bezüglich der Gesamtkosten hatte, weil das ja jetzt neu sei und sie sich da informieren wollte, wie das abläuft, um Leuten da Tips geben zu können.
    Sie hat mich dann zu ihrer Chefin geschleppt, die zwar netter war, aber da auch nichts anderes machen konnte. Sie hat aber meine Nummer aufgeschrieben. Heute (ca. eine Woche später) rief mich das Amt an und eine andere Person meinte, sie hätten nun herausgefunden, dass der Eintrag sich über „Korrektur“ ändern lasse (ja ach nee, big surprise;) ), und das im Computersystem etwas sperrig sei und ob ich den Ausweis nochmal zurückrufen und dahingehend ändern lassen wolle, ich meinte ja gerne, danke, machen sie das bitte. Also ES GEHT ABER DIE ÄMTER WISSEN MEISTENS SELBER NICHT, WIE. Immerhin in Pankow und in Prenzlauerberg wissen sie es jetzt. Als ich vor Ort in Prenzlberg meinte, sie könnten ja in Pankow anrufen und nachfragen, wie die Kolleg*innen das dort mit dem Computersystem gelöst hatten, stieß das auch nicht auf Begeisterung, geschweige denn wurde es umgesetzt. Versteh ich nicht, wär doch mal gut, sich da als Ämter auszutauschen und zu informieren, oder nicht? Und zwar nicht nur in Bezug auf Vornamensreihenfolgenänderungen *eyeroll*. Die Person, die mich heute angerufen hat, war aber wiederrum sehr freundlich.

    Also: Nicht abwimmeln lassen, wenn ihr die Energie dafür habt. Diese Informationen hier zu wissen bzw. den Erfahrungsbericht zu kennen, ist bestimmt auch hilfreich, hoffe ich. Und auf die Vorgehensweise von Pankow oder Prenzelberg in Berlin verweisen.

  12. Hallo Julia,
    ich hab erst heute von dieser Seite erfahren.
    Danke für Deine Mühe und Dein Engagement nicht nur für diese Seite.

    Besteht auf der Seite unter Risiken beschriebene Szenario noch immer?
    Nach dem Rechtsgutachten von Mangold, Markwald und Röhner, sollte das doch jetzt vom Tisch sein?
    Liebe Grüße
    Jeannette

    1. Hallo Jeannette,
      also nach §45b PStG gibt es kein Offenbarungsverbot. Dieses „Risiko“ wird also so lange existieren bis der Gesetzgeber hier nachgebessert hat.
      Die anderen Risiken mit Problemen bei OP oder bei der Krankenkasse/Rentenversicherung haben sich nicht bewahrheitet. Es gibt/gab einzelne Kassen oder auch die Rentenversicherung, die ein TSG-Beschluss sehen wollten, aber nach ein wenig Aufklärung und vorgelegter neuer Geburtsurkunde (die aufgrund amtlicher Beglaubigung sehr hohe Beweiskraft hat!), sind die Zweifel meistens verflogen. Für Operationen ist allein die Diagnosestellung wichtig, Personenstandsänderungen sind hierfür irrelevant.
      Siehe auch hier: https://pstg45b.de/meine-krankenkasse-verlangt-von-mir-einen-nachweis-auf-welchem-weg-ich-die-vaepae-tsg-oder-pstg-durchgefuehrt-habe/

  13. Hallo!
    Großes Danke für die umfangreichen Infos.
    Meine Erfahrung:
    Ich habe heute meine Erklärung einreichen wollen, sie wurde nicht angenommen, es wurde der trans*Verdacht geäußert und sie fanden den hier empfohlenen Absatz, der auf den LSVD hinweist, verdächtig, vielleicht ist der doch nicht so geeignet…
    Sie beriefen sich auf das BMI-Rundschreiben und forderten, dass sie nur ein Attest mit deutlichem Zusatz „Variante der Geschlechtsentwicklung gemäß Chicagoer Konsensuskonferenz 2005“ anerkennen würden. Das könne ich einreichen, was ja schließlich kein Problem darstelle, wenn ich wirklich inter* wäre.
    Ich bin erst mal frustriert nach Hause gefahren, muss jetzt überlegen, was ich draus mache.

  14. Hei Julia,
    ich mag mich auch herzlichst bedanken für deine Arbeit und den damit verbundenen Support! Durch die von dir gesammelten Infos konnte ich die Änderung beantragen und sie wurde auch durch geführt. Und ich freue mich so so so enorm!Was für eine Erleichterung.

    Solidarische Grüße

    KaTo

    1. Hallo liebe Julia und andere Personen, die hier auf der Website aktiv sind.

      Vielen Dank für die tolle, informative Website! Ich habe im August letzten Jahres meine Änderung vorgenommen und es lief problemlos.
      Habt ihr vom neuen (SEHR POSITIVEN!!) Rechtsgutachten mitbekommen??
      Ich schreibe den Link bei Website rein.
      Kurz zusammengefasst: Das Rechtsgutachten sagt super viele positive Sachen, als kernaussage stehen Vor allem folgende Sachen:
      1. Auch trans* und nicht-binäre* Menschen dürfen §45b pstg nutzen!
      2. Ärzt*innen sind nicht haftbar!
      3. Die selbstbestimmte Geschlechtsidentität ist immer das ‚oberste Gebot‘ über Körper, Eintrag, usw.

      Es stehen noch viel mehr positive Sachen drin! Ich bin sehr happy.

      Liebe Grüße, Robin

      1. Hallo das Gutachten ist bekannt und wir haben am Mittwoch bei einer FDP-Veranstaltung im Bundestag bereits darüber gesprochen.
        Es war lange in Planung und wurde von vielen Aktivisten seit dem unsäglichen Rundschreiben vom 10.04.19 gefordert. Umso mehr freuen wir uns, dass es nun endlich veröffentlicht wurde.
        Aus Zeitgründen bin ich bisher noch nicht dazu gekommen einen Kommentar auf dieser Webseite dazu zu schreiben. Aber das kommt ganz sicher noch!

        Das Gutachten ist hier zu finden:
        https://www.dgti.org/images/pdf/Mangold_Markwald_Rhner_Gutachten__45b_PStG.pdf

        Es wäre super wenn es breit verteilt wird und auch den „problematischen“ Standesämtern vorgelegt wird.

        LGJM

  15. Schönen Dank für die Seite.
    Ich habe da einen Erfahrungsbericht beizusteuern. Wir haben in unserer SHG das Verfahren propagiert und 3 Personen haben es bei einem Standesamt problemlos durchziehen können, bei einem anderen Standesamt ging ein Fall durch, ein zweiter wurde abgelehnt (selbe Standesbeamtin) Im zweiten Fall wurde der Arzt telefonisch um Auskunft gebeten, die zwei Schweigepflichtsverletzungen liegen beim Amtsgericht.

  16. Hallo,
    weiß hier jemand, wie der aktuelle Stand bei den Hamburger Standesämtern ist? Ich wurde als Kleinkind an den Genitalien operiert, habe dazu aber keine Unterlagen.
    Nun habe ich auf https://www.cornelia-mertens.de/?p=15968 gelesen, dass Hamburger Standesämter die Rechtslage besonders unvorteilhaft für uns auslegen würden… Kann hier jemand etwas genaueres dazu berichten?
    Für genauere Infos wäre ich sehr dankbar, gerade wegen des unsäglichen Rundschreibens vom Innenministerium…

    Liebe Grüße
    Jana

    1. Am besten wendest du dich an Cornelia, sie ist vor Ort sehr gut im Bilde und kann gut unterstützen. Mit der richtigen Argumentation klappt es auch wenn es schwierig werden könnte. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass man sich über die Folgen absolut im Klaren sein sollte. Krankenkassen und Co. machen gerne Probleme, das sollte einem bewusst sein.

  17. Erstmal Gratulation zur gelungenen Informationsplattform und danke für Euren Einsatz zum Wohl aller Betroffenen.

    Aus gegebenem Anlass und der Absicht das TsG in seiner jetzt gültigen Form, durch das BMI abzuschaffen zu lassen, liegt der Fokus jedoch zur Zeit auf der Information was hier auf uns zukommen soll.

    Als selbst Betroffene, mit einem betroffenen Sohn-zu-Tochter Kind, ist es Angst einflößend und lässt mich erschaudern wie ignorant und intolerant, mit Teilen der Bürger hier in unserem Land umgegangen wird.
    Es sind unsere Volksvertreter, die gegen das Grundgesetz und gegen Artikel 3 unserer Verfassung verstoßen, sowie im gleiche Zuge versuchen, einen klaren Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes durch bewusste Falschformulierung in der neuen Fassung des TsG auszuhebeln.

    Danke, dass Ihr daran arbeitet dies klar zu stellen und zu informieren.

  18. Hey Julia.
    Sehr informative Seite.
    Sehr gut gelungen… so richtig zum wohlfühlen!
    ♡lichen Glückwunsch und Danke für Deinen beispielhaften Einsatz!
    Jenny

  19. Liebe Julia,
    endlich… Endlich hat sich jemand ein Herz gefasst und alle Informationen für transsexuelle, transidente und transgender Menschen zum neuen Personenstandsrecht in verständlicher und korrekter Weise zusammengefasst. Keine Bauchgefühle, keine Annahmen, keine Vermutungen – Fakten. Eine gute Hilfestellung für all diejenigen, die das entwürdigende und demütigende Begutachtungsverfahren nach dem Transsexuellengesetz der 1980er Jahre nicht über sich ergehen lassen wollen. Ich wünsche mir, dass diese Seite einen Beitrag dazu liefern wird, dass wir transsexuelle Menschen endlich das zugestanden bekommen, was für die Mehrheit der Menschen selbstverständlich ist: In unserem Geschlecht anerkannt und akzeptiert zu werden. Du, liebe Julia bist eine dieser unermüdlichen Aktivistinnen, die dafür kämpft, dass Artikel 1 unseres Grundgesetzes auch für transsexuelle, transidente und transgender Menschen gilt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Derzeit gilt Artikel 1 GG für uns noch nicht.
    Vielen Dank für dein Engagement
    Lena

    1. Liebe Lena, liebe Julia,
      Lena, das hast Du ganz hervorragend auf den Punkt gebracht!!! Vielen Dank dafür!!!
      Und Dir Julia, auch von mir an dieser Stelle ein gaaaanz dickes Dankeschön!!!
      Ich habe mich doch sehr allein und verunsichert gefühlt. Du hast mir mit Deiner Seite und den super zusammengestellten Infos wieder Mut gemacht, dass für mich doch noch alles gut werden kann.
      Ich denke, wir sind alle gefragt, für unsere Sache, auch im Hinblick auf zuküntige Trans*Menschen, einzustehen. Und Du liebe Julia, wirfst alles in die Waagschale – Hochachtung!!! und nochmals DANKE!!
      Aiden Pharrell

  20. Hallo Julia, auch von mir ein großes Dankeschön für deine Arbeit. Hoffe es hilft dieses Chaos aufzuklären und denen die diesen Weg gehen möchten. Michelle

  21. Hallo Julia, ein ganz großes Lob an dich. Du hast eine sehr informative Webseite geschaffen, die hoffentlich auch den Zweiflern des Paragraphen 45b des PStG Mut macht, diesen Weg zu gehen. Einige von uns waren Vorreiter, was wir erlebt haben, ist auf deiner Webseite nachzulesen. Deine Webseite ist nicht nur Hilfe, sondern auch ein Werkzeugkasten. LG, Sue

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