CDU-Abgeordneter leugnet Intersexualität (queer.de vom 07.02.2020)

Notorischer LGBTI-Gegner

CDU-Abgeordneter leugnet Intersexualität

Der sächsische Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß beklagt einen „riesigen Popanz“ um die dritte Geschlechtsoption. Im „realen Leben“ gebe es nur Mann und Frau.


Alexander Krauß (CDU) ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags, zuvor saß er 13 Jahre im Sächsischen Landag (Bild: Deutscher Bundestag / Inga Haar)

 

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß stellt die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete dritte Geschlechtsoption in Frage. Aktuelle Zahlen hätten gezeigt, dass es ein drittes oder noch mehr Geschlechter „nicht im realen Leben“ gebe, sagte der 44-jährige Politiker aus dem Erzgebirge gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Die Statistik, auf die sich Krauß beruft, widerlegt allerdings seine Leugnung von intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen: Am Donnerstag teilte das Statistische Bundesamt in einer Antwort auf eine Anfrage von Krauß mit, dass im Jahr 2018 von rund 878.500 Lebendgeborenen immerhin 15 Babys ohne die Angaben „männlich“ oder „weiblich“ ins Geburtenregister eingetragen wurden, Im Jahr 2017 registrierte das Bundesamt 17 solcher Geburten, im Jahr 2016 waren es zehn. Damals dürften Ärzte oder Eltern zudem den meisten intergeschlechtlichen Babys einfach ein Geschlecht zugewiesen haben.

Dritte Geschlechtsoption erst seit Ende 2018

Erst Ende 2018 hatte der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, die dritte Geschlechtsoption „divers“ in das Geburtenregister eintragen zu lassen. Zuvor gab es nur die Möglichkeiten, „weiblich“, „männlich“ und „ohne Angaben“ zu wählen. Mit dem Gesetzesbeschluss hatte das Parlament ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2017 umgesetzt. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass der bisherige Zwang zur Zweigeschlechtlichkeit diskriminierend sei und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße (queer.de berichtete).

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Quelle: https://www.queer.de/detail.php?article_id=35467