Augenwischerei – Transgeschlechtlichkeit wird verhöhnt !

Das BMI und das BMJV haben heute am 08.05.2019 die Verbände „in Kenntnis“ gesetzt und um evtl. Stellungnahme gebeten. Sie bitten u.a. auch um Verständnis für die kurze Frist von 48h bis Freitag den 10.05.2019. Schon im Februar erfuhr ich aus vertrauter Quelle, dass Familienministerin Giffey, Justizministerin Barley und Innenminister Seehofer sich auf eine Neufassung geeinigt hatten. Lange war es still und angeblich gab es nichts Neues. Der nun plötzliche Entwurf ist umso überraschender, aber auch empörend zu gleich. Die Community ist aufgebracht…

Die kurze Fristsetzung zeigt erneut den Unwillen des Gesetzgebers die Interessenverbände sorgfältig in das Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen und es wird erneut über die Köpfe der Personen, die es betrifft, hinwegentschieden. Schon in der Vergangenheit hat das BMI schlechtes Handwerk bewiesen und ist offenbar nicht in der Lage aus Fehlern zu lernen.

Nun wird ein Gesetzesentwurf präsentiert, in dem von einer Aufhebung des Transsexuellengesetzes und einer Abschaffung der Begutachtungspflicht gesprochen wird. Doch beim genaueren Hinsehen stellt man fest, es ist alles nur Augenwischerei. Verbände und Einzeplersonen sind empört.

„Die führen uns vor“
„die nehmen uns auf den Arm“
„Es ist schlimmer als vorher“
„Die Fristsetzung ist eine absolute Frechheit!“

sind erste Rückmeldungen, die mich erreichen.

Konkret wird zwar eine Abschaffung der Begutachtungspflicht fast schon beworben. Sie wird jedoch durch eine verpflichtende Beratung ersetzt. Beraten dürfen nur – wen wundert’s – die Personen, die die selben Qualifikationen erfüllen, wie die Gutachter. Das bedeutet es ändert sich der Name. Statt Begutachtung verkauft man es nun als Beratung. Es bleibt bei der Fremdbestimmung.

Die erwähnten Gutachterkosten zeugen von völliger Unkenntnis der Realität. Diese lieben nicht zwischen 300-600 €, sondern real im Durchschnitt bei 700-800€, es sind sogar Fälle von über 2000€ pro Gutachten bekannt.

Außerdem wird Geschlecht noch immer an körperliche Geschlechtsmerkmale gekoppelt, was dem Urteil des BVerfG nach wie vor entgegensteht.

Hinzugefügt wurden auch, dass der Ehepartner vor Gericht angehört werden muss. Zusätzlich dürfen antragstellende Personen frühestens nach 3 Jahren einen neuen Antrag stellen. (Das wäre wie wenn Frau Müller, den Herr Maier heiratet und nun Frau Maier heißt, dann darf sie sich frühestens in 3 Jahren scheiden lassen um wieder den alten Namen Frau Müller zurückzuerhalten.) Und zuguter Letzt findet eine enorme Ungleichbehandlung zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen statt. Während intergeschlechtlichkeit mit einer Erklärung vor dem Standesamt geregelt werden kann, müssen transgeschlechtliche nach wie vor einen Antrag vor Gericht stellen. Dieser Versuch die Community zu spalten ist inakzeptabel.

Mit Selbstbestimmung hat all das wenig zu tun. Die erwähnten „Nachhaltigkeitsaspekte“ sind der blanke Hohn und können nur als Augenwischerei bezeichnet werden.

Wir fordern die Abschaffung des TSG und eine einfache selbstbestimmte Regelung für ALLE Geschlechter OHNE Geschlechtsnachweis.

Die EU Resolution 2048 (dt. Fassung) legt das der Bundesregierung seit Jahren nahe und es wird immer wieder verschleppt.

Der Entwurf ist in Gänze abzulehnen. Das TSG gehört aufgehoben. Das PStG gehört nachgebessert.


19-05-08 Anschreiben Verbände 19-05-08 Referentenentwurf

PDF-Downloads:

Schreiben von BMI und BMJV an die Verbände

Gesetzesentwurf zur Aufhebung des TSG

13 Gedanken zu „Augenwischerei – Transgeschlechtlichkeit wird verhöhnt !“

  1. Grundgesetz Artikel 3, sollten Frau Barley und Horst Seeopfer mal lesen… lesen bildet!
    Ich bin gleich! Ich bin nämlich ein Mensch und alle Menschen sind ja gleich, siehe oben genannter GG Artikel.

    Wer in Trans*menschen keine Menschen oder Menschen niederer Qualität sieht, denkt und handelt genauso wie die Faschisten der Nazizeit oder die Neofaschisten der Neuzeit. #niewiederspd #fckcducsu #fckafd #fcknpd #fckIIIWeg #fcknzs

  2. Die pissen auf uns und haben nicht mal mehr die Höflichkeit, es uns als Regen zu verkaufen.
    Das Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht und ein Rückschritt in die 1980er, wenn nicht sogar noch schlimmer.

  3. Ich fordere von der Politik, endlich anzuerkennen, daß transsexuelle Menschen tatsächlich existieren. Und sie WERDEN nicht etwa zu Transsexuellen, sondern sie sind es bereits im Bauch ihrer Mutter. Ich frage mich, wie angeblich christlich motivierte Politiker, die solch menschenverachtende Gesetzesentwürfe auf den Weg bringen, noch ruhig schlafen können. Es kann nicht angehen, daß ich vor Gericht beweisen muß wer oder was ich bin. Es ist beschämend was für ein Zeichen ein demokratisch geführtes Deutschland hier in die Welt hinaussendet. Menschenwürde für Minderheiten ist wohl nicht mehr vorgesehen ?

  4. Referentenentwurf für Trans*Diskriminierung…
    Das Ding ist keine Verbesserung, noch nicht mal eine kleine.
    Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Trans*-Menschen, aller
    Inter*-Menschen und anschließend wird uns auch noch ins Gesicht gespuckt.
    Es ist sogar gegenüber dem TSG ein Rückschritt.

    Zuerst das Offensichtliche:
    •Es muss immer noch ein Verfahren vor Gericht angestrengt werden.
    •In diesem Verfahren muss immer noch „Das Geschlecht“ nachgewiesen werden.
    •Ob Geschlechtseintrag und/ ODER Vornamen geändert wird, entscheidet
    der*die Richter*in
    •Trans*Eltern werden immer noch im falsch zugewiesenen Geschlecht
    geführt. D.h. ein Mann bleibt „Mutter“, eine Frau „Vater“.
    •Das Offenbarungsverbot wurde nicht verschärft, Änderungen in amtlichen
    Dokumenten und Registern und alte Dokumente werden nicht automatisch,
    sondern nur auf Antrag sowie bei berechtigtem Interesse auf Antrag geändert.
    <>
    Ehemalige und aktuelle Ehegatten, Eltern, Großeltern und Abkömmlinge
    sind nicht verpflichtet, den geänderten Namen zu benutzen, sondern
    dürfen auch weiterhin den Deadname angeben.
    •Für der Ehe- bzw- Lebenspartnerschaftsurkunde muss VERLANGT werden,
    dass die alten Namen nicht aufgeführt werden.
    •Ehegatten sollen im Verfahren gehört werden.
    •Es gibt eine Dreijahresfrist, in der nach Rechtskraft eines ersten
    Verfahrens kein neues Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags
    eröffnet werden darf.
    •Gerichtskosten sind immer noch zu bezahlen.

    Und jetzt die versteckten Gemeinheiten:
    •Auch wenn es jetzt „Beratung“ genannt wird, es bleibt eine
    verpflichtende Begutachtung.
    •Zuständig sind wieder dieselben Mediziner*innen, Psycholog*innen und
    Psychotherapeut*innen, die es auch vorher schon waren.
    •Es wird wieder nach den bekannten, nicht belegbaren Kriterien begutachtet.
    •Jetzt aber mit der VERSCHÄRFUNG, dass das Bundesamt für Familie und
    zivilgesellschaftliche Aufgaben bestimmt, wer Gutachter*in ist und wer
    nicht. Vorher unterlag diese Auswahl der Justiz und nicht der Exekutive.
    •Die Anerkennung von diesen „Beratungsstellen“ ist damit der Politik
    ausgeliefert.
    •Die Vergütung der Gutachter*innen erfolgt über das Bundesministerium.
    Der angesetzte Betrag liegt aber teilweise deutlich unter dem, was
    DIESELBEN Gutachter*innen vorher verlangt haben. Insoweit ist es
    fraglich, ob überhaupt genügend Beratungsstellen geschaffen werden können.
    •Im Endeffekt ist zu befürchten, dass eine Änderung des Vornamens und
    des Geschlechtseintrags hier zwar dem Wortlaut nach erlaubt wird,
    DEFAKTO es aber Unmöglich sein wird, die dazu geforderten
    Voraussetzungen zu erfüllen. Siehe dazu auch den Arztvorbehalt bei der
    Nadelepilation.
    •Inter*Menschen sind plötzlich auch in der „Beratungs-“ — eigentlich
    Begutachtungsmaschine drin.

    Noch immer wird vom „körperlich eindeutigem Geschlecht“ fabuliert.
    Noch immer geht es um Psychopathologisierung und Cis-Nomativität.

    Und jetzt bin ich wieder sauer …

  5. Das ganze ist eine Verhöhnung und Verachtung trans*identer Menschen, eine bodenlose Frechheit. Menschenverachtend und diskriminierend. Die BRD entfernt sich immer mehr von zivilisierten Ländern wie Dänemark, Malta, Irland, Norwegen, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal usw., wo die selbstbestimmte Geschlechtsidentität teils schon lange Gesetz ist.

  6. Von: Lena Balk
    Gesendet: Donnerstag, 9. Mai 2019 09:19
    An: ‚VII1@bmi.bund.de‘
    Betreff: Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Änderung des Geschlechtseintrags“

    Sehr geehrter Herr Minister Seehofer, sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin unabhängige (nicht einer Organisation oder Interessensvertretung zugehörig) Beraterin (Wirtschafts- und Organisationspsychologie, MA) für klein- und mittelständische Unternehmen. Unternehmen suchen meine Beratung, wenn sich eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter als transsexuell, transident oder transgender bekennt und das Unternehmen Diskriminierung der Person im Unternehmen verhindern möchte und arbeitsplatzsichernde Maßnahmen (Change Management) durchführen möchte. Verschiedene Organisationen und Interessensvertretungen greifen auf meine Expertise für Vorträge und Fachveranstaltungen zurück. Ich wurde von Organisationen über den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ (Bearbeitungsstand 08.05.2019) informiert und gebeten, ebenfalls Stellung dazu zu nehmen.

    Die Stellungnahme basiert im Wesentlichen auf meinen Erkenntnissen, die ich durch meine Master-Thesis im Fach Wirtschafts- und Organisationspsychologie (s. http://www.lenabalk.de) gewonnen habe, der wissenschaftlichen Arbeit an meiner Dissertation in Soziologie (Thema: „Durch Change Management zur Akzeptanz – Geschlechtliche Vielfalt als Herausforderung für klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU)“, als Unternehmerin und Personalverantwortliche gewonnen habe – und letztlich auch darauf, selbst eine Frau mit transsexuellem Hintergrund zu sein.

    Die Deutsche Gesellschaft für Personalförderung (DGFP) befragt regelmäßig ihre Mitgliedsunternehmen nach den größten Herausforderungen für die Zukunft. In den letzten Jahren sind dabei, neben Digitalisierung und Globalisierung zwei „Megatrends“ besonders in den Fokus gerückt. Der Wertewandel in der Gesellschaft und der Demografische Wandel bleiben konstant die größten Sorgenkinder und haben alle anderen Herausforderungen auf die Plätze verwiesen. Der Demografische Wandel führt zu alternden Belegschaften und einem Fachkräftemangel. Arbeitnehmer*innen setzen im Berufsleben zusehends andere Prioritäten als noch zum Ende der 1990er Jahre. Die Sinnsuche, eine ausgewogene work-life-balance und ein angenehmes Arbeitsumfeld sind heute oft wichtiger, als Karriere, hohes Gehalt oder Status. Die gesellschaftlichen Werte haben sich stark verändert. Die großen, international agierenden Unternehmen haben diese Risiken bereits vor langer Zeit erkannt. Mit umfangreichen Maßnahmen wie z.B. Diversity Management arbeiten sie an ihrer Arbeitgebermarke (employer branding), um ihr Unternehmen für neue Mitarbeiter*innen interessant zu machen. Laut Statistischem Bundesamt (Stand: 2016) sind 99,3 % der Unternehmen sogenannte klein- und mittelständische Unternehmen. Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter*innen, stellen aber 61 % der Arbeitsplätze. Große und kleine Unternehmen kämpfen gegeneinander um den immer kleiner werdenden „Futtertrog“ der Fach- und Führungskräfte. Es verstärkt sich der Druck auf Unternehmen und Organisationen, sich Personengruppen zu öffnen, welche bisher bei der Personalgewinnung nicht berücksichtigt wurden oder sogar nicht erwünscht waren. Hierzu zählen auch Menschen, die ihr Geschlecht nicht eindeutig den bisherigen Definitionen der biologischen Geschlechtern „Frau“ oder „Mann“ zuordnen können bzw. wollen oder die etablierten Geschlechterrollen ablehnen. Landläufig werden diese Personen unter den Begriffen „Transsexuelle“, „Transidente“, „transgender“, „nicht-binär“ oder „Intersexuelle“ beschrieben. Am 10.10.2017 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Paragrafen 21 und 22 im Personenstandsgesetz (PStG) in Widerspruch zu den grundgesetzlichen Persönlichkeitsrechten (GG Artikel 3, Absatz 3) steht. Das Gericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber Personen, die eine Variante der Geschlechtsentwicklung aufweisen und somit nicht der „gesellschaftlichen Zwei-Geschlechter-Definition“ entsprechen, die Möglichkeit einräumen muss, neben den Geschlechtseinträgen „männlich“, „weiblich“ oder „kein Eintrag“, einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag zu ermöglichen oder gänzlich auf die Erhebung des Personenstands zu verzichten. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die das oberste Gericht angeboten hatte, die Abschaffung des Geschlechtseintrags, nicht aufgenommen. Am 13. Dezember 2018 hat der Deutsche Bundestag das Personenstandsgesetz geändert und als vierten möglichen Geschlechtseintrag im Geburtsregister „divers“ vorgesehen. Diese rechtliche Änderung hat weitreichende Auswirkungen auch auf Unternehmen, Organisationen und Vereine. Seit 1981 besteht eine „Sondergesetzgebung“ für transsexuelle Menschen (also Menschen, deren Wissen über ihr eigenes Geschlecht vom Zuweisungsgeschlecht bei Geburt abweicht), das »Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen – Transsexuellengesetz« (TSG). Die ursprüngliche Fassung des TSG wurde durch mehrere höchstrichterliche Entscheidungen in vielen Teilen als verfassungswidrig erklärt. Seit Jahren wird von transsexuellen, transidenten und transgender Menschen die im TSG verankerte Fremdbestimmung (Gutachterpflicht, gerichtliches Verfahren) und die Deutungshoheit der Thematik durch die Psychologie kritisiert. Andere europäische Länder (u.a. Malta, Irland, Norwegen etc.) haben sich bereits auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Transsexualität nicht änderbar ist, durch hormonelle Einflüsse während der fetalen Entwicklung im Mutterleib entsteht und damit keine „psychische Störung“ darstellt reagiert und entsprechende Gesetze zur Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags umgesetzt.

    Der vorliegende Gesetzentwurf ist dahingehend zu kritisieren, dass die aktuellen Erkenntnisse der Genforschung und Neurowissenschaften keine Berücksichtigung finden. Das Gesetz übergibt weiterhin die Deutungshoheit an die Psychologie und verweigert Menschen den selbstbestimmten Eintrag im Geburtsregister. Die Trennung von Transsexualität als psychologisches Phänomen und Intersexualität als körperliche Variante ist wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Das Festmachen des Geschlechts eines Menschen an körperlichen Merkmalen (Genitalien, Chromosomen, organische Beeinflussung der Sexualhormone) ist zu kritisieren und aufgrund der derzeitigen Faktenlage der Genforschung nicht mehr zu vertreten. Aktuelle Studien hierzu bieten Ainsworth (Ainsworth, C., 2015, Sex redifined – The idea of two sexes is simplistic. Biologists now think there is a wider spectrum than that., Nature, Vol. 518, 19.02.2015, 288-291) und Foreman et al. (Foreman, M./Hare, L./York, K./Balakrishnan, K./Sánchez, F.J./Harte, F./Erasmus, J./Vilian, E./Harlex, V.R., 2019, Genetic Link Be-tween Gender Dysphoria and Sex Hormone Signaling, JCEM The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism, 104(2), S.390-396).

    Ich verweise auf die Studien des niederländischen Neurowissenschaftlers Dick Swaab (Swaab, D., 2004, Sexual differentiation of the human brain: rele-vance for gender identity, transsexualism and sexual orien-tation, Gyneocological Endocrinology 2004;19, S. 301-312). Dick Swaab erkannte in der Strita Terminalis (BSTc) sehr große Übereinstimmungen zwischen transsexuellen Frauen (also Frauen, denen bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde) und sogenannten „cis Frauen“, also Frauen denen bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen wurde und diese sich auch selbst als Frau verorteten. Der südafrikanischen Neurowissenschaftler und Psychoanalytiker Marc Solms (Solms, M./Turnbell, O., 2010, Das Gehirn und die innere Welt, Neurowissenschaft und Psychoanalyse, 4. Auflage, Walter Verlag, Mannheim, S. 235-250), verweist auf die Wirkung von Testosteron auf das Gehirn während der fetalen Entwicklung (zweites Schwangerschaftsdrittel) und der geschlechtlichen Beeinflussung der Gehirnentwicklung. Beide Studien belegen, dass Transsexualität eine körperliche Variante der Geschlechtsentwicklung darstellen und deshalb eine Unterscheidung von Inter- und Transsexualität nicht angebracht ist. Auch Transsexualität ist, nach aktueller wissenschaftlicher Faktenlage, eine körperliche Variante der Geschlechtsentwicklung. Wenn man so will, könnte Transsexualität auch als „Neurointersexualität“ bezeichnet werden. Eine Trennung der Varianten der Geschlechtsentwicklung und ungleiche Verfahren im aktuellen Gesetzesentwurf ist aus wissenschaftlicher Perspektive nicht angebracht.

    Da der aktuelle Gesetzesentwurf nicht unter Berücksichitung der aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelt wurde, ist dieser in der vorliegenden Form abzulehnen.

    Das formulierte „Offenbarungsverbot“ schützt geschlechtsvariante Menschen unzureichend und ist – wie im TSG – nach wie vor nicht strafbewehrt. Eine Schutzwirkung ist in der aktuellen Formulierung nicht gegeben.

    Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die bisherige Begutachtung durch eine Beratung ersetzt werden soll. In Artikel 12 GIBG §2 wird die Qualifikation der beratenden Personen festgeschrieben. Zu kritisieren ist insbesondere Absatz 2 „Die Beratung über eine mögliche Änderung des Geschlechtseintrags oder die

    Vornamensführung bei Transgeschlechtlichkeit hat durch eine aufgrund ihrer ärztlichen, psychologischen oder psychotherapeutischen Berufsqualifikation und beruflichen Erfahrung mit den Besonderheiten der Transgeschlechtlichkeit ausreichend vertraute Person zu erfolgen.“. Dieser Absatz widerspricht der Resolution 2048 des Europarats vom 23.05.2015. Die Resolution gibt an, dass Personen „schnell und transparent“ eine Änderung der Geschlechtsangabe und des Namens in offiziellen Dokumenten vornehmen lassen können. Dieses Verfahren solle allein auf der selbstbestimmten Entscheidung der jeweiligen Person beruhen – ohne Zwang zu vorherigen psychologischen Begutachtungen, medizinischen Behandlungen oder Operationen. Die Person darf durch juristische Anerkennung des Geschlechts nicht zur Scheidung einer Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft gezwungen werden. Der aktuelle Entwurf sieht für transsexuelle Menschen weiterhin ein gerichtliches Verfahren vor, was im Widerspruch zur Resolution 2018 steht.

    Der vorliegende Gesetzesentwurf entspricht nicht der Resolution 2048 und ist damit abzulehnen.

    Im Gesetzentwurf ist unter § 409d die Anhörung des Ehegatten benannt. Damit wird, neben dem Beratungsnachweis eine weitere Hürde für transsexuelle Menschen aufgebaut. Nachfolgend beziehe ich mich auf persönliche Erfahrungen:

    Ich bin seit mehr als 20 Jahren verheiratet. Dass meine Frau zu mir steht und mich nicht verlassen hat, ist im Falle einer Vornamens- und Personenstandsänderung nicht die Regel. Wäre meine Frau zum Zeitpunkt meines TSG-Verfahrens befragt worden, so hätte sie der Vornamens- und Personenstandsänderung höchstwahrscheinlich nicht zugestimmt. Drei Jahre später sieht sie das anders. Durch die Einbeziehung des Ehepartners (Ehepartneranhörung) in ein gerichtliches Verfahren wird der Leidensdruck, nicht nur bei der transsexuellen Person, sondern auch beim Ehepartner erhöht. Ich sehe die Einbeziehung eines Ehepartners in ein gerichtliches Verfahren kritisch, da es das Risiko eines Scheiterns der Ehe erhöhen wird und auch im Widerspruch zur Resolution 2018 des Europarats steht.

    Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht so nicht zu akzeptieren und damit abzulehnen. Ich plädiere für eine gesetzliche Regelung zur Vornamens- und Personenstandsänderung für alle Menschen auf Basis einer selbstbestimmten, einfachen Erklärung gegenüber dem Standesamt.

    Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich Ihne gerne zur Verfügung.

    Es grüßt Sie freundlich aus dem Allgäu

    Lena Balk, MA
    Wirtschafts- und Organisationspsychologie
    Goppertshäusern 16
    88279 Amtzell

    ich@lenabalk.de

  7. http://pstg45b.de/augenwischerei-transgeschlechtlichkeit-wird-verhoehnt/

    Warum überrascht mich das jetzt nicht? Ich sagte es ja, abwarten… Das ist genau sowas, was ich befürchtet hab, war nicht anders zu erwarten, solange die rechts außen vom vom Seehofer BMI ihre Finger im Spiel haben. Wiedermal hat sich die SPD leider auf einen faulen Kompromiss eingelassen. Da wird wohl wieder von Seiten des cdu/csu geführten BMI der Hinweis auf die Wahlergebnisse, und somit die Kräfteverhältnisse im Spiel gewesen sein.
    Läuft doch immer wieder auf Transverhinderung raus. Man muß immer wieder erkennen, daß wir nicht erwünscht sind.

    Und der kurzfristige Termin, um a) uns da keine großen Möglichkeiten einzuräumen unser Veto dagegen einzulegen, und b) so schnell wie möglich Änderungen nach 45b zu verhindern. Solange diese Regierung im Amt ist wird sich nichts ändern.

    Jetzt erst recht, Kampf mit allen Mitteln dagegen!!! Das muß bis zum EuGH.

    Und im Sinne des Steuerzahlers ist das ganze auch nicht. Das wäre ausschließlich eine selbstbestimmte Änderung über die Standesämter. Haben nicht unsere Gerichte wichtigeres zu tun, als über unser Geschlecht zu urteilen??? Das sollte dem Wähler klar gemacht werden.

  8. Wenn ich meinen Willen nicht bekomme, so werde ich bockig. So scheint der Entwurf dieses Gesetzes nur eine Reaktion auf die vom BMI nicht gewollte Nutzung des § 45b PStG durch einige Trans*Personen zu sein.
    Begreifen diese hochbezahlten Politiker nicht, dass sie damit nicht mehr auf dem Boden der Verfassung stehen?
    Diese Frage muß gestellt werden: Sind unsere Politiker wirklich so dumm dies nicht zu begreifen? Oder sind sie einfach nur stur?
    Diese hochbezahlten Politiker beschäftigen sich wochenlang mit uns, einer Minderheit, die keinem Menschen etwas zu leide tut; wir sind keine Kinderschänder und auch keine Triebtäter.
    Aber wir werden diskriminiert und angegriffen, missachtet, beleidigt und lächerlich gemacht.
    Nicht von irgendwem, sondern vom Staat, der seine Bürger schützen soll, in dem jeder gleich sein soll.
    Wie wäre es, wenn der Staat uns sein lässt wie wir sind, uns unsere Rechte zusichert und sich stattdessen um die wirklich wichtigen Probleme in unserer Republik wie Klimaschutz, Extremismus, soziale Gerechtigkeit etc. kümmert.
    Aber ich vermute, wenn sich die Politiker derart an uns ereifern, sind sie gar nicht in der Lage die wirkliche Wichtigkeit gewisser Probleme zu erkennen.
    Ein Blick nach Frankreich sei erlaubt: Wer mit demokratischen Mitteln nichts erreicht, aber immer wieder drangsaliert wird, braucht sich nicht wundern, wenn das Volk irgendwann andere Mittel wählt, um seinen Willen kundzutun.
    Dies ist kein Aufruf zur Gewalt, sondern ist als Hinweis zu verstehen, dass Dinge wie die Gelbwesten in Frankreich nicht vom Himmel fallen, sondern das Produkt einer verfehlten Politik sind.

  9. Ich fühle mich diskriminiert, entmündigt und entrechtet…
    Wir sind scheinbar für unsere Gesetzgebung psychisch krank, nicht vollwertig und eine Gefahr für die Gesellschaft und uns selbst…
    Man nimmt uns einfach nicht für voll und geht davon aus, dass wir uns unseren Zustand lediglich einbilden.
    Ich wünsche mir so sehr eine Anerkennung meiner Volljährigtkeit und meine Ehre zurück, die mir ja wohl zu steht!!!

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