Nach Überzeugungsarbeit beim Standesamt recht reibungslos…

Ich bin froh, dass meine Änderung nach § 45b PStG von „männlich“ zu „weiblich“ mit Wahl neuer Vornamen letztlich recht reibungslos gelaufen ist.

Ich musste anfänglich beim Standesbeamten allerdings Überzeugungsarbeit leisten, da er zunächst nur die Möglichkeit einer Änderung nach „divers“ als vom Gesetz vorgesehen erkannte. Nach Vorlage eines Entwurfs eines Artikels von Manfred Bruns, Justiziar des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) in „Das Standesamt“, das Organ der Standesbeamt_innen, der das Gesetz näher erläutert und auf die Verfahrensweise für Standesbeamt_innen eingeht, hat mich der Standesbeamte samstags (!) zurückgerufen und mir mitgeteilt, er wäre nun auch eher meiner Auffassung. Er hat dann noch mit seiner Aufsichtsbehörde Rücksprache gehalten, die grünes Licht gegeben hat.

So konnte genau eine Woche nach dem ersten Gespräch mit meinem Hausarzt, der mir das notwendige Attest ausgestellt hat, die Beurkundung stattfinden.

Ich habe nicht einmal etwas bezahlt – entweder hat dies der Standesbeamte vergessen oder mir absichtlich aufgrund des vorherigen „Ärgers“ erlassen…

Die darauffolgenden Änderungen bei Behörden und privatrechtlichen Unternehmen liefen überwiegend ohne Probleme oder Hindernisse.

PayPal wollte zunächst die Angaben nicht ändern, da sie einen Nachweis der Änderung des Personenstands haben wollten, den meine Bescheinigung der Änderung nicht belegte – da es noch kein Formular für die Änderung nach § 45b PStG gab, wurde mir vom Standesamt auf einem Formular nach § 46 PstV lediglich die Vornamensänderung bescheinigt. Ich konnte die Mitarbeiter dort dann aber letztlich überzeugen.

Auch die Rentenversicherung hat einige Zeit mit mehrfachen Anrufen gebraucht, bis sie eine neue Sozialversicherungsnummer ausgestellt hatte, auf die die Beitrags- und Beschäftigungszeiten von meiner alten Nummer übertragen wurden.

Offen ist nun noch mein Widerspruch gegen die Änderung des Tarifs meiner Berufsunfähigkeitsersicherung bei der Nürnberger Versicherung, mit der eine Erhöhung des Beitrags aufgrund vermeintlich längerer Lebenserwartung einhergeht, mit der ich nicht einverstanden bin, denn es darf gesetzlich vorgeschrieben eigentlich keine neuen Abschlüsse von geschlechtsspezifischen Versicherungstarifen mehr geben.

Dies sind aber alles nur kleine Hürden, die zu meistern sind.

Ich habe die Änderung noch recht früh, wohl als eine der ersten, durchgeführt, als es noch keine Verlautbarungen des BMI dazu gab, dass die Änderung nur für inter* Menschen vorgesehen seien und sich Ärzt_innen mit einer Bescheinigung einer vorliegenden „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bei nicht inter*, trans* Menschen vermeintlich strafbar machten. Dies verunsichert nun Ärzt_innen und Standesbeamt_innen, sodass die Änderung aktuell häufig schwieriger als bei mir verläuft.

Ich bin froh, dass bei mir alles so reibungslos vonstatten ging und ich das entwürdigende und teure Verfahren nach TSG so umgehen konnte.

Michelle T.
VG Wirges