Im januar 2019 habe ich

Im januar 2019 habe ich bei einer arztperson meines vertrauens um einen zweizeiler gebeten, der attestiert, dass bei mir eine variante der geschlechtsentwicklung vorliegt und ich anspruch auf den geschlechtseintrag divers habe.

mit diesem dokument, ausweis, meldebestätigung und geburtsurkunde bin ich im februar 2019 mit termin zum standesamt gegangen. ich hatte schon vorher einige male mit der zuständigen person geschrieben und es war eine positive interaktion. auf dem standesamt wurde ich gefragt, ob ich auch meinen vornamen ändern möchte, was ich bejaht habe.

es ging unglaublich schnell und unerwartet unkompliziert. Ich dachte es sei nur ein Vorsprechen im Sinne von „mal sehen was wir machen können“. Aber ich war sehr überrascht, als ich gefragt wurde, welchen Namen ich denn fortan tragen wollen würde. da war ich ganz schön baff.

Ich bin im europäischen ausland geboren und habe deutsche staatsbürgerschaft, was das ausstellen einer neuen Geburtsurkunde etwas umständlich gemacht hat. Aber es wurde ein Weg gefunden, indem das Standesamt ersatzweise eine deutsche Geburtsurkunde ausstellt. Dafür musste ich nochmal 60 Euro extra hinlegen.

ausstellung eines persos:
laut meldestelle am wohnort sind meine alten ausweisdokumente nicht mehr gültig durch die namensänderung. dort wurde mir kurzerhand ein vorläufiger personalausweis (drei monate gültig) ausgestellt. den standard perso habe ich dann im mai 2019 beantragt. im juni konnte ich ihn abolen.

zur ausstellung eines neuen reisepasses:
ich war laut meldestelle an meinem wohnort ist mein geschlecht noch nicht im personenregister geändert, ich habs nur auf der geburtsurkunde. deswegen kann ich noch keinen reisepass mit einem X beantragen. die person hat mir gestern erklärt wie es sich verhält und was gerade die lage ist. diese person sagt, dass es noch keine gesetzesgrundlage dafür gibt, bei einer diversgeschlechtlichen person (durch §45) ein X einzutragen. bisher sei das nur bei menschen möglich, deren geburtszuweisungsgeschlecht divers oder leer ist. dass es keine gesetzesgrundlage gibt sei unfair gegenüber mir, weil ich dadurch nicht die selbe reisefreiheit habe, sagte mir die zuständige person. sie möchte sich gesetzlich von oben absichern, bevor sie mir einen reisepass ausstellt. sie hat sich dafür entschuldigt, dass es nicht sofort möglich ist und benachrichtigt mich per email sobald grünes licht von dieser stelle kommt. das ist der stand der dinge im juni 2019.

mio
Lichtenberg von Berlin