Presseerklärung
Kritik an trans*Menschen
aus dem BMI ist unerträglich –
Staatssekretär Krings verkennt Ursachen
Der Landesverband Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. weist die Kritik aus dem Bundesinnenministerium an trans*Menschen, die Vornamen und Geschlechtseintrag nach dem neuen Personenstandsgesetzes ändern lassen, zurück. Der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings hatte in der »FAZ« vom 14.03.2019, Seite 4 gesagt, »er finde es bedenklich, wenn die von Geburt
an schwierige Situation intersexueller Menschen und die für sie richtigerweise personenstandsrechtlichen Regeln nun von einzelnen Vertretern einer anderen Gruppe ausgenutzt werde.« Ärzte könnten sich strafbar machen, wenn sie die Bescheinigungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag für trans*Menschen ausstellen, betonte Krings.
Silvia Rentzsch vom Landesverband Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. erklärt dazu:
»Es ist empörend, den betroffenen trans*Menschen Missbrauch des geänderten Personenstandsgesetzes zu unterstellen und die behandelnden Ärzt_innen zu potentiellen Straftätern zu erklären. Die Bundesregierung hat bei der Neuformulierung des Personenstandsrechts nachlässig gearbeitet.
Und nicht nur das: Anstatt klare Regelungen für inter*- und trans*Menschen zu schaffen, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, hat sich der Gesetzgeber im Dezember 2018 für eine nicht zu Ende gedachte Minimallösung entschieden, die allein inter*Menschen berücksichtigen sollte. Die Bedarfe von trans*Menschen wurden geopfert. Diese jetzt zu Tätern machen zu wollen, ist unerträglich – als seien sie für den Gesetzestext verantwortlich oder in einer weniger schwierigen Situation als inter*Menschen. Statt trans*Menschen zu kritisieren, sollte das BMI und das BMJ unverzüglich die Reform des Transsexuellengesetzes einleiten. Bisher ist das ausgeblieben. Dies ist die alleinige Ursache für die bestehende Situation.«
§ 45b PstG sieht als Nachweis für eine Variante der Geschlechtsentwicklung die Bescheinigung eines Arztes_einer Ärztin ohne Diagnosestellung bzw. im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung vor. Damit kann im Standesamt die Änderung des Geschlechtseintrags (männlich, weiblich, das Offenlassen des Geschlechtseintrages oder divers) und gleichzeitig ein neuer Vorname beantragt
werden. Weitere Unterlagen oder Untersuchungen werden nicht benötigt und können nicht gefordert werden. Seit Inkraftreten im Januar haben zahlreiche trans*Menschen von dieser Möglichkeit erfolgreich Gebrauch gemacht. Ungeklärt ist, ob für sie das gleiche Offenbarungsverbot hinsichtlich ihrer Geschlechtszuweisung bei der Geburt gilt, wie bei trans*Menschen, die den komplizierten und teuren Weg über das Transsexuellengesetz gegangen sind.
Der Landesverband Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. fordert in Bezug auf Vornamens- und Personenstandsänderung sowie Antidiskriminierung Rechtsklarheit und Rechtsschutz für alle Menschen!
Wörter: 361, Satzzeichen: 2921
17.03.2019
Quelle: