Seit Anfang 2019 gilt in Deutschland das neue Personenstandsrecht und damit die Möglichkeit des Geschlechtseintrags „divers“. Alle Expert*innen, Verbände und auch die GRÜNEN haben vor Beschluss des Gesetzes immer wieder deutlich kritisiert, dass damit ein „Sondergesetz“ für Intersexuelle geschaffen wurde und mit der Pflicht eines Attestes über eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ eine Fremdbestimmung auf Basis einer verfassungswidrigen Kategorie (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/die-gruenen-fordernnachbesserungen-zum-dritten-geschlecht-a-1239364.html).
Auf Basis des Gesetzes und des neuen §45b PStG haben seit Inkrafttreten auch vermehrt Menschen ihren Geschlechtseintrag von „männlich“ zu „weiblich“ und „weiblich“ zu „männlich“ berichtigen lassen. Das Bundesinnenministerium hat daraufhin vor kurzem öffentlich Ärzt*innen sowie Standesbeamte zurechtgewiesen und ihnen mit Konsequenzen gedroht, wenn sie auch transgeschlechtlichen Menschen einen Wechsel des Personenstandes ermöglichen (https://www.queer.de/detail.php?article_id=33374).
Auf eine schriftliche Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Sven Lehmann hin hat die Bundesregierung nun folgende Zahlen herausgegeben: Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben bundesweit rund 250 transgeschlechtliche Menschen einen Wechsel des Personenstandes beantragt (114 Personen von „männlich“ zu „weiblich“ und 106 Personen von „weiblich“ zu „männlich“ plus die Fälle aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein, über die keine Angaben gemacht werden). Die Zahlen liegen also noch deutlich über den Anträgen auf den Geschlechtseintrag „divers“.
Dazu erklärt Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik der GRÜNEN im Deutschen Bundestag:
„Horst Seehofer steht vor dem Ergebnis seines selbst produzierten Chaos. Das Bundesinnenministerium muss seine Drohkampagne gegenüber Ärzt*innen und Standesbeamten sofort einstellen. Wer ein handwerklich schlechtes Gesetz verabschiedet, der muss nun mit den Konsequenzen leben, statt anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben und inter- und transgeschlechtlichen Menschen das Leben weiter schwer zu machen.
Wir Grüne haben immer davor gewarnt, ein Sondergesetz für Intersexuelle zu verabschieden. Wir haben immer gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung zu ersetzen. Das ist vor allem an der Ideologie in der Union gescheitert. Sie hält bis heute zwanghaft daran fest, trans- und intergeschlechtliche Menschen zu begutachten und sie damit fremdzubestimmen. Diese Politik ist schon wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gescheitert.
Das neue Personenstandsrecht muss verfassungskonform ausgelegt werden. Die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht hängt nicht allein von den Geschlechtsmerkmalen bei der Geburt ab, sondern im Wesentlichen davon, welchem Geschlecht sich eine Person als zugehörig empfindet.
Geschlecht hat eine sehr starke subjektive Dimension, deswegen macht auch die Begutachtung von außen durch Psycholog*innen oder Psychiater*innen nach dem Transsexuellengesetz keinen Sinn. Das Transsexuellengesetz mit seinen diskriminierenden Verfahren muss endlich abgeschafft werden. Über sein Geschlecht kann nur eine Person Auskunft geben und das ist jeder Mensch selber.“
Weitere Infos & Hintergründe:
In der Begründung des neuen Personenstandsgesetzes wurde auf eine veraltete wissenschaftliche Definition Bezug genommen. Das Innenministerium bediente sich in der Begründung eines veralteten Konzepts von Intergeschlechtlichkeit von 2005 (sog. Konsensuskonferenz), die dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts widerspricht und somit verfassungswidrig ist.
Ärzt*innen müssen sich hingegen beim Ausstellen des Attests über Vorliegen einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“ auf den aktuellen Forschungsstand berufen. Insofern liegt von ärztlicher Seite kein strafrechtlich relevantes Delikt vor, wenn sie aufgrund von Selbstauskunft ein entsprechendes Attest ausstellen. Hier hat das Innenministerium seinen Fehler bemerkt und versucht, die Nutzung des Gesetzes mit Drohungen gegenüber Ärzt*innen möglichst zu begrenzen.
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option wird das subjektive Geschlechtsempfinden stark betont. Daher kann eine Person bekunden, bei ihr liege eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vor. Ärzt*innen haben keine Instrumente, um das zu überprüfen und etwas anderes zu behaupten.
Wichtig: Die Betroffenen machen sich überhaupt nicht strafbar. Wenn sie gegenüber Ärzt*innen versichern, dass sie eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ haben, kann grundsätzlich niemand dem widersprechen. Auch gegenüber dem Standesamt ist die Lage ganz klar: Wenn eine Person mit dem Attest zum Standesamt geht, dann muss der Personenstand geändert werden. Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt, dass die Ärzt*innen ihre Diagnose nicht begründen brauchen. Daher dürfen Standesbeamt*innen weder nach Diagnose noch nach Geschlechtsidentität fragen. Es reicht eine einfache ärztliche Bescheinigung, wonach eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt.
Die Beamt*innen des Standesamtes können also gar nicht erkennen, ob es sich bei der jeweiligen Person beispielsweise um eine inter- oder transgeschlechtliche Person handelt.
Wenn die Behörde dem Antrag nicht stattgibt, untätig bleibt bzw. Fristen nicht einhält, dann sollten Betroffene dagegen das Amtsgericht anrufen.
Quellen:
http://pstg45b.de/wp-content/uploads/2019/04/Antwort-auf-SF-zu-Zahlen-§45b-PStG.pdf
http://pstg45b.de/wp-content/uploads/2019/04/Dritte-Option-und-Transsexuellengesetz.pdf
Antwort auf SF zu Zahlen §45b PStG Dritte Option und Transsexuellengesetz
Ein Gedanke zu „Horst Seehofer muss seine Drohkampagne gegen Ärzt*innen und Standesbeamte sofort beenden! (Die GRÜNEN vom 25.04.2019)“
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