Aus einer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag geht hervor, dass die AfD nach Möglichkeiten der Strafverfolgung sucht.
Darin wird unter anderem ein angeblicher „Missbrauch“ angesprochen und bei der Landesregierung angefragt wer für die Einleitung von Strafverfahren zuständig ist und welche Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden. Die Landesregierung antwortet darauf, dass die Staatsanwaltschaft für die Einleitung von Strafverfahren zuständig ist, jedoch eine bloße Vermutung nicht ausreichend ist. Auch der Umstand, dass eine betroffene Person ihre Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „männlich“ oder von „männlich“ in „weiblich“ ändern will, begründet für sich gesehen keinen Missbrauchsverdacht. Sobald eine Person gegenüber dem Standesamt nachgewiesen hat, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, kann sie als Geschlechtseintrag „weiblich“, „männlich“ oder „divers“ frei wählen oder die Geschlechtsangabe offen lassen.
Auf die Frage ob die Landesregierung etwas unternehmen wird um diesen Missbrauch zu stoppen antwortet die Landesregierung souverän „Bestehende Gesetze sind von der Verwaltung zu vollziehen (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz). Dies gilt auch für das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen.“ und zeigt der AfD quasi ihre Schranken.
Kommentar dazu:
An dieser Stelle möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass Ärzt_innen freie Berufe sind, die nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Patienten nach §1,2 ihrer Berufsordnung ihre Entscheidungen treffen. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter
über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.
Die Anfrage der AfD dient lediglich dazu Verunsicherung zu verbreiten und Randgruppen, die nicht ihrem Weltbild entsprechen, weiter auszugrenzen.