PStG gillt laut Standesamt nicht mehr für trans Personen

Nachdem ich mich viel über das Gesetz informiert habe bin ich mit einem Attest vom Psychiater mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung und der Erklärung zum Standesamt gefahren. Dort zeigte ich besagtes Gesetz und habe drauf bestanden meinen Namen und mein Geschlecht ändern zu lassen. Die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass sie letzte Woche Dienstag (03.03.2020) eine Schulung hatte, wo sie drauf hingewiesen wurde, dass das PStG nicht mehr von trans Leuten benutzt werden darf und eine einfache Variante der Geschlechtsentwicklung nicht mehr ausreicht.
Sie hat mich darauf hingewiesen, dass das Gesetz für intersex Menschen gemacht wurde, aber konnte mir nicht zeigen, wo steht, dass ich davon ausgeschlossen bin.
Ich warte jetzt auf eine schriftliche Ablehnung, um vors Amtsgericht gehen zu können.

Lea
Neuss und Willich