Nach vielen widersprüchlichen Berichten, hab ich mir ein Herz gefasst und gedacht, ich frag jetzt einfach mal beim Standesamt nach, was wir denn so alles vorlegen müssten, um bei meiner Tochter eine Namens- und Personenstandsänderung vorzunehmen. Ich hatte das große Glück, an eine sehr nette und verständnisvolle Standesbeamtin zu geraten, die kein großes Fass aufgemacht hat, sondern mir ganz klar sagte, wir bräuchten eigentlich nur das Attest, auf dem explizit der Wortlaut „Variante de Geschlechtsentwicklung“ steht und eine Negativbescheinigung (Erklärung über das alleinige Sorgerecht), und dann könnten wir sofort einen Termin machen. Eine kleine Hürde stellte dann noch der Endokrinologe dar, der meinte, er hätte im Ärzteblatt gelesen, dass genau diese Bescheinigungen von den Standesämtern nicht akzeptiert würden. Nachdem ihm unsere Standesbeamtin dies dann bestätigte (soz. Antrag aufs Antragsformular), hat er das Attest ausgestellt und heute konnte meine Tochter überglücklich die Erklärung abgeben und ist ab sofort „weiblich“ im Geburtsregister. Ein Meilenstein auf unserem gemeinsamen Weg!!!
Ein Meilenstein auf unserem gemeinsamen Weg – Überraschend einfach
Jutta Bräuer
Karlsruhe