Liebe Mitstreiter*Innen,
ich möchte euch bitten folgende Information zu beachten:
da die ärztlichen Bescheinigung oftmals nicht ausreichend ist und die Standesämter eine Konkretisierung verlangen kann dem durch ein neues Attest abgeholfen werden. In Hessen hat ein Arzt ein neues Attest ausgestellt und darauf hingewiesen, dass eine Konkretisierung laut Gesetzesbegründung nicht erforderlich ist. Das neue Attest wurde schließlich vom Standesamt akzeptiert und die Änderung des Geburtenregisters entsprechend durchgeführt.
Diese Erkenntnisse habe ich nun in einem neuen Musterattest auf der Webseite zum Download zusammengefasst.
Im Leitfaden (https://pstg45b.de/informationen/leitfaden/) ganz unten habe ich das Dokument erneuert. Hier zum Direktdownload: https://pstg45b.de/wp-content/uploads/2019/04/Muster_Attest.pdf
Das bedeutet konkret:
Für diejenigen, die noch mitten im Verfahren sind (beim Standesamt oder vor dem Gericht) kann es sich evtl lohnen den Arzt zu bitten, das Attest neu auszustellen mit der genannten Formulierung. Das neue Attest könnt ihr dann im Verfahren nachreichen. Es gibt keine Garantie, dass es damit funktioniert, aber es räumt das Unwissen und die Zweifel des Standesamtes aus und kann definitiv weiterhelfen, wie es sich in Hessen gezeigt hat.
Leitet das gerne weiter an Personen, die es gebrauchen könnten.
Viel Erfolg wünsche ich euch.
Über Rückmeldungen und Erfahrungsberichte (https://pstg45b.de/informationen/erfahrungsberichte/) würde ich mich sehr freuen.
LGJM