Die Bescheinigung, die ich über die Änderung erhalten habe, enthält keine Angabe, dass mein Geschlechtseintrag, sondern nur, dass der/die Vorname(n) geändert wurde(n).

Gerade zum Beginn gab es noch keine Formblätter für die Bescheinigung der Änderung nach § 45b PStG. Deswegen stellen/stellten viele Standesämter Bescheinigungen nach § 46 PStV (Personenstandsverordnung) aus, die für eine reine Namensänderung vorgesehen sind.

Aus der bisherigen Erfahrung heraus gibt es damit dennoch keine Schwierigkeiten, auch die Änderung des Geschlechteintrags zu belegen.
Wenn dies dennoch zu Problemen führt, kann auch versucht werden, bei Behörden/Unternehmen, bei denen die Änderungen durchgeführt werden sollen, zusätzlich die alte Geburtsurkunde einzureichen. Diese sollte die identische Registernummer wie die neue Geburtsurkunde tragen, womit die Änderung des Geschlechtseintrag hinreichend belegt sein dürfte.