Das Standesamt sagt PStG 45b gilt nur für Intersexuelle?

Das steht nirgendwo im Gesetzestext. Hätte das Bundesinnenministerium eine entsprechende Formulierung in dem Gesetzestext untergebracht und Transpersonen explizit ausgeschlossen, dann verstößt es gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Urteil erwähnt das BVerfG ausdrücklich, dass Geschlecht von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird. Hätte der Gesetzgeber hier eine Abgrenzung vorgenommen, dann stünde dies dem Urteil des BVerfG entgegen.


In den medizinischen und psycho-sozialen Wissenschaften besteht zudem weitgehend Einigkeit darüber, dass sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird 


Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html